Referenzmandanten

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ReferenzmandantenMandantenbefragung


REFERENZMANDANTEN

Unternehmen, die uns ihr Vertrauen schenken


Nachfolgend sehen Sie eine Liste von Unternehmen, die wir bereits erfolgreich betreuen dürfen. Diskretion ist grundlegend für unsere Geschäftsbeziehungen, deshalb weisen wir darauf hin, dass wir hier nur Mandanten aufführen, die ihre ausdrückliche Zustimmung zur öffentlichen Nennung in unserer Referenzliste gegeben haben.

Es würde uns freuen, wenn diese Liste auch dazu dient, dass sich Mandanten untereinander kennenlernen und erfolgreiche neue Geschäftsbeziehungen knüpfen können.

Die Reihenfolge der Auflistung erfolgt alphabetisch und stellt keine Gewichtung dar.



Vortragstätigkeiten

Im Rahmen von Vorträgen und/oder Medienauftritten durfte HSP STEUER HANNOVER bereits für nachfolgende Unternehmen und Medien tätig werden.

Die Reihenfolge der Auflistung erfolgt alphabetisch und stellt keine Gewichtung dar.




ReferenzmandantenMandantenbefragung


MANDANTENBEFRAGUNG

Ein gutes Ergebnis, das anspornt


HSP STEUER HANNOVER hat im Dezember 2009 eine große Mandantenbefragung durchführen lassen. Die Befragung wurde von der DATEV eG vollständig anonym abgewickelt. Ziel der Befragung war es, eine neutrale und objektive Rückmeldung der Mandanten zum wahrgenommenen Leistungsbild von HSP STEUER zu erhalten, um Stärken und – vor allem – Schwächen zu ermitteln, um weiterhin die internen und externen Prozesse zu optimieren.

An dieser Stelle zeigen wir Ihnen einen Auszug der wesentlichen Ergebnisse und kommentieren bei Bedarf für ein besseres Verständnis erklärungsbedürftige Punkte.


Befragung: schriftlich

Zielgruppe: Mandanten der Kanzlei HSP STEUER HANNOVER

Beteiligung: 38%

Gesamtnote: 1,8


Download als PDF:


Artikel „Die Ergebnisse der HSP-STEUER-­Mandantenbefragung“

Laden Sie den Artikel zur Mandantenzufriedenheit als PDF herunter. Der Artikel ist in unserer Mandantenzeitschrift DAS QUARTAL 2.2010 erschienen.

» Download als PDF (ca. 2 MB)


Übrigens: Die Spezialisten der DATEV eG können auch für Sie Mandanten- und Kundenbefragungen durchführen, und das zu äußerst interessanten Konditionen.

Bei Interesse sprechen Sie uns einfach an.



Allgemeine Daten zur Mandatsbeziehung

Allgemeine Aspekte der Kanzlei

Allgemeine Aspekte der Kanzlei

Beratungsqualität verschiedener Dienstleistungen

Nutzung bestimmter Leistungen und künftig erwartete Leistungen

Wichtig war es uns auch, zu erfahren, welche Leistungen unsere Mandanten nutzen, welche sie zu nutzen planen und welche Bedeutung sie ihnen beimessen. Auch wollten wir wissen, welche Leistungen unsere Mandanten zukünftig von uns erwarten.

Das Ergebnis zeigt, dass bei großen Teilen der Mandatschaft viele Leistungen über eine geringe Bekanntheit verfügen. Hier gibt es also Optimierungspotenzial, um eine möglichst ganzheitliche Leistungskette auszuschöpfen. Dabei ist aber natürlich auch zu berücksichtigen, dass nicht alle Leistungen für alle Mandanten von Interesse sind, so ist z. B. internationales Steuerrecht ein Punkt, der nur für spezielle Mandanten infrage kommt.

Berücksichtigen Sie bitte bei der Grafik, dass die Zahl rechts nicht die Zufriedenheit bezeichnet, sondern welche Wichtigkeit die Mandanten dieser Leistung beimessen. Man könnte schnell meinen, dass die meisten Leistungen auf eher unterdurchschnittliches Interesse stoßen, allerdings zeigt die Zahl den Querschnitt aller Mandanten, also auch der Mandanten, die die entsprechende Leis­tung gar nicht kennen oder nicht nutzen.

Nutzung bestimmter Leistungen und künftig erwartete Leistungen


Kanzleikommunikation

Bereitschaft für verbindliche Fertigstellungstermine

Zur Optimierung unserer Prozesse und für eine bessere Ressourcenplanung interessiert uns die Frage, ob unsere Mandanten generell die Bereitschaft haben, sich auf verbindliche Fertigstellungstermine einzulassen. Die Frage klingt auf den ersten Blick ungewöhnlich, da man sich fragt, wer etwas gegen verbindliche Fertigstellungstermine haben könnte. Verbindlichkeit stellt allerdings Anforderungen an beide Parteien. Da wir erst mit bestimmten Arbeiten anfangen können, wenn wir z. B. alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen haben, hängt der Erfolg eines verbindlichen Fertigstellungstermins davon ab, dass wir wiederum von den Mandanten zu einem verbindlich vereinbarten Termin alle Unterlagen vorliegen haben.

Das Ergebnis zeigt, dass die Frage recht unentschieden ist. Ganze 46 % der befragten Mandanten zeigten keine Bereitschaft für verbindliche Fertigstellungstermine. Da jedoch knapp über die Hälfte der befragten Mandanten Interesse an verbindlichen Fertigstellungsterminen bekundet haben, werden wir kurzfristig Prozesse aufsetzen, um diese zu ermöglichen, und das bei höchstmöglicher Ressourcenschonung der Mandanten. Damit hat jeder Mandant die Möglichkeit, den für ihn zufriedenstellendsten Weg zu wählen.


Gesamtzufriedenheit

37 % geben uns eine vorbehaltlose Note Eins, 48 % eine Zwei. Damit bewerten uns 85 % der befragten Mandanten als „sehr gut“ oder „gut“. 62 % würden uns bestimmt weiterempfehlen, 36 % mit Einschränkungen und lediglich 2 % würden uns tendenziell oder ganz bestimmt nicht weiterempfehlen. Anhand dieser Zahlen können wir eine hohe Gesamtzfriedenheit feststellen.

Wir haben die Mandanten, die uns bei der Gesamtzufriedenheit Note 3 und schlechter gegeben haben, und diejenigen, die uns nicht weiterempfehlen würden, gebeten, eine Begründung Ihrer Entscheidung als Freitext niederzuschreiben. Dabei sind z. B. folgende Aussagen notiert worden: „Eigeninitiative der Kanzlei; Anregungen geben; nachfragen“ – „Interne Kommunikation funktioniert nicht“ – „Umgang mit Unterlagen, die Bearbeitungsdauer und die Kosten-Nutzen-Relation“ – „Agieren ohne Rücksprache“ – „Mit den hohen Honoraren finanzieren wir deren Höhenflüge“. Wichtig ist bei der Bewertung dieser Aussagen, dass sie laut Befragung eine sehr geringe Minderheit der Mandanten repräsentieren, nämlich von den 15 % derer kommen, die uns mit einer Gesamtzufriedenheit von Note 3 und schlechter bewerten, bzw. aus den 2 %, die uns tendenziell nicht oder ganz bestimmt nicht weiterempfehlen würden. Trotzdem es sich um eine Minderheit handelt, nehmen wir diese Aussagen sehr ernst, da sie uns zeigen, dass es noch einige Stellschrauben zu optimieren gilt, um eine maximale Mandantenzufriedenheit zu gewährleisten.

Zu Rechnungstransparenz und proaktiver Beratung haben wir bereits im Vorfeld einige Hinweise gegeben. Die noch zusätzlich vereinzelt bemängelten Punkte der Kanzleikommunikation in Bezug auf Erreichbarkeit, Reaktionszeiten, Information über Fertigstellungzeitpunkte sowie Benachrichtigung bei Verzögerungen nehmen wir zukünftig mit einem neuen Softwaresystem in Angriff: Unsere internen Prozesse, wie Auftragsverwaltung, Bearbeitungsstände, Rückrufwünsche und mehr, werden in naher Zukunft auch unseren Mandanten live und online zur Verfügung gestellt. Durch diesen automatisierten Workflow werden wir sicherstellen, dass wir zusammen mit unseren Mandanten den immer gleichen Blick auf die Zusammenarbeit einnehmen und mittels automatisiertem Mail- oder Postversand über Veränderungen im Bearbeitungsstand sofort informieren können.

Natürlich haben wir auch darum gebeten, uns mitzuteilen, was unseren Mandanten an unserer Kanzlei besonders gut gefällt. Dabei sind repräsentativ für diejenigen 85 %, die uns mit den Noten 1 und 2 bewerten, und die 98 %, die uns ganz bestimmt oder tendenziell weiterempfehlen würden, z. B. folgende Freitexte notiert worden: „Der persönliche Kontakt; die allgemeine Freundlichkeit, das hohe Fachwissen“ – „Die Qualität und Sorgfalt (ich kann mich voll auf meine Tätigkeit konzentrieren)“ – „Kompetenz und Verlässlichkeit sowie die Freundlichkeit“.


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