13. Dezember 2012

Was ist mein Unter­nehmen wert?

Diese Frage stellen sich Unter­neh­mens­in­haber und Gesell­schafter regel­mäßig. Die Gründe dafür sind viel­fältig. Zu den wich­tigsten Anlässen, zu denen in der Praxis Unter­neh­mens­be­wer­tungen durch­ge­führt werden, zählen unter anderem Unter­neh­mens­nach­folgen, Aufnahme oder Ausscheiden von Gesell­schaf­tern, Über­nahmen und Fusionen (M&A), Erbschaft, Schei­dung oder beispiels­weise eine wert­ori­en­tierte Unter­nehmens­führung. Viele Unter­nehmer, die sich nicht regel­mäßig mit Fragen der Unter­neh­mens­be­wer­tung beschäf­tigen, laufen Gefahr, dass sie aufgrund verschie­dener Fehl­ein­schät­zungen im Rahmen des Bewer­tungs­pro­zesses enttäuscht werden. Sie sollten recht­zeitig auf quali­fi­zierte Bera­tung zurück­greifen.

Autor: Dr. Andreas FischerMögliche Fehl­ein­schät­zungen.So stehen allein in Deutsch­land über 20.000 Unter­neh­mens­nach­folgen pro Jahr an. Nach einer aktu­ellen Studie des Insti­tuts für Mittel­stands­for­schung planen mehr als drei Viertel (alters­be­dingt) eine Über­gabe des Unter­neh­mens an Fami­li­en­mit­glieder, Unter­neh­mens­an­ge­hö­rige oder externe Inves­toren (IfM, 2012, S. 3). Sofern hierbei das ganze Unter­nehmen oder Unter­neh­mens­an­teile veräu­ßert werden, zeigt sich, dass häufig sowohl der Unter­neh­mens­wert als auch der zeit­liche Prozess der Über­gabe unzu­rei­chend einge­schätzt werden. Zudem lassen sich die Einsatz­mög­lich­keiten und die Aussa­ge­kraft der verschie­denen Methoden, die sich zur Berech­nung einer „fairen Bewer­tung“ in der Vergan­gen­heit heraus­ge­bildet haben, oftmals nicht richtig beur­teilen.

Insbe­son­dere von kleinen und mittel­stän­di­schen Fami­li­en­un­ter­nehmen (KMU) wird der objek­tive Unter­neh­mens­wert des eigenen Unter­neh­mens viel­fach deut­lich über­schätzt.

Dies belegt u. a. eine Studie der Univer­sität St. Gallen. Im Rahmen dieser Studie wurden 381 Fami­li­en­un­ter­nehmen mittels geeig­neter Verfahren bewertet und das Ergebnis mit den indi­vi­du­ellen Wert­vor­stel­lungen der Inhaber abge­gli­chen. Durch­schnitt­lich über­schätzten die Unter­nehmen den Wert des eigenen Unter­neh­mens um ca. 100 Prozent (Uni StG, 2006, S. 54). Dieses Phänomen ist grund­sätz­lich auch bei deut­schen Unter­nehmen zu beob­achten, wobei gerade in den letzten Jahren die Tendenz der Über­schät­zung eher rück­läufig ist. Nichts­des­to­trotz schei­tern immer noch viele Nach­fol­ge­re­ge­lungen an den über­zo­genen Kauf­preis­vor­stel­lungen des Über­ge­benden. Des Weiteren wird im Zuge der Unter­neh­mens­nach­folge die Dauer der Über­gabe syste­ma­tisch unter­schätzt. Von einer ersten indi­ka­tiven Unter­neh­mens­be­wer­tung bis hin zum tatsäch­li­chen Ausscheiden des Altei­gen­tü­mers vergehen im Durch­schnitt vier bis sechs Jahre, wie die neben­ste­hende Abbil­dung zeigt (Kayser/Freund, 2004, S. 59). Teil­weise zieht sich der Prozess über mehr als 10 Jahre hinweg.

Das heißt, es ist durchaus sinn­voll, am Anfang des Prozesses seinen Unter­neh­mens­wert zu kennen, da dieser sowohl die Suche nach poten­zi­ellen Nach­fol­gern erleich­tert als auch Möglich­keiten eröffnet, nach­hal­tige Maßnahmen einzu­leiten, um den Unter­neh­mens­wert lang­fristig zu beein­flussen. Genauso viel­fältig wie die Anlässe für eine Bewer­tung sind die Methoden und Stan­dards zur Ermitt­lung von Unter­neh­mens­werten. Hier wird der Unter­nehmer mit Methoden wie Trans­ak­ti­ons­mul­ti­pli­ka­toren, Ertrags­wert­ver­fahren und Discounted Cash Flow sowie Stan­dards, wie den IACVA Profes­sional Stan­dards oder IDW S1, konfron­tiert. Zudem sind häufig steu­er­liche und recht­liche Beson­der­heiten zu berück­sich­tigen (vgl. Peem­öller, 2012). Für Unter­nehmer, die sich nicht regel­mäßig und intensiv mit der Materie ausein­an­der­setzen, ist eine quali­fi­zierte Beur­tei­lung der Methoden und Stan­dards faktisch nicht möglich.

Rolle des Bera­ters.Was bleibt, ist der Gang zu Spezia­listen. Erster Ansprech­partner ist regel­mäßig der steu­er­liche Berater, da zu ihm meist eine lang­jäh­rige Vertrau­ens­be­zie­hung besteht (IfM, 2012, S. 12). Er ist über die betriebs­wirt­schaft­li­chen und steu­er­li­chen Daten und Beson­der­heiten des Unter­neh­mens bestens infor­miert. Da jedoch für die Bewer­tung eines Unter­neh­mens einer­seits sehr spezi­elles „Bewer­tungs-Know-how“ und ande­rer­seits der Zugriff auf eine Viel­zahl von Refe­renz­daten nötig ist, bedient sich der Steuer­berater nicht selten der Hilfe spezia­li­sierter Bewer­tungs­un­ter­nehmen. Da die HSP Gruppe ihrer Mandant­schaft stets pass­ge­naue Lösungen auf einem hohen quali­ta­tiven Niveau bereit­stellt, wurde eine stra­te­gi­sche Part­ner­schaft mit der Fischer I Buss­mann I Konrad GmbH (FBK), ein auf Unter­neh­mens­be­wer­tung spezia­li­siertes Unter­nehmen, einge­gangen. Gemeinsam wurde ein umfas­sendes Port­folio an Bewer­tungs­dienst­leis­tungen geschaffen, welches die Anfor­de­rungen aller Bewer­tungs­an­lässe voll­ständig abdeckt.

Methoden der Wert­ermitt­lung. Welches Bewer­tungs­ver­fahren sinn­vol­ler­weise zur Anwen­dung kommt, ist in der Regel abhängig vom Bewer­tungs­an­lass. Ist beispiels­weise im Rahmen einer Schei­dung mit einer gericht­li­chen Ausein­an­der­set­zung zu rechnen, sollte ein umfas­sendes Unter­neh­mens­wert­gut­achten gem. IDW S1 erstellt werden, da sich erfah­rungs­gemäß die Gerichts­bar­keit an diesem Stan­dard orien­tiert. Geht es hingegen nur darum, einen indi­ka­tiven Wert zu ermit­teln, welcher die Basis für Kauf­preis­ver­hand­lungen sein kann, könnte die Unter­neh­mens­wert­ein­schät­zung das Mittel der Wahl sein.

Im Gegen­satz zu einfa­chen Multi­pli­ka­toren berück­sich­tigt die Unter­neh­mens­wert­ein­schät­zung die indi­vi­du­ellen Erfolgs­chancen und Beson­der­heiten eines Unter­neh­mens bei der Unter­neh­mens­be­wer­tung. Gleich­zeitig ist die Unter­neh­mens­wert­ein­schät­zung nicht so komplex – und damit auch nicht so teuer – wie ein Unter­neh­mens­wert­gut­achten, da unter anderem im Rahmen der Einschät­zung explizit keine voll­ständig inte­grierte Planungs­rech­nung erstellt wird.

Die Unter­neh­mens­wert­ein­schät­zung ermög­licht die zeit­nahe Ermitt­lung des Unter­neh­mens­werts und ist für das Unter­nehmen mit relativ geringem Aufwand verbunden.

Auf Basis der letzten drei Jahres­ab­schlüsse sowie einiger ergän­zender Infor­ma­tionen wird der Unter­neh­mens­wert abge­leitet. Dabei wird das Risiko des Unter­neh­mens durch ein entspre­chendes Rating berück­sich­tigt. Der Wert des Unter­neh­mens wird schließ­lich mithilfe umfang­rei­cher Refe­renz­daten plau­si­bi­li­siert und durch eine umfas­sende Jahres­ab­schluss­ana­lyse ergänzt. Einen Mittelweg zwischen der relativ kosten­güns­tigen Unter­neh­mens­wert­ein­schät­zung und dem deut­lich aufwen­di­geren Unter­neh­mens­wert­gut­achten ist die Wert­be­rech­nung, welche jedoch voraus­setzt, dass bereits eine voll­ständig inte­grierte Planungs­rech­nung für das zu bewer­tende Unter­nehmen vorliegt. Bei der Wert­be­rech­nung werden die indi­vi­du­ellen Chancen und Risiken des Bewer­tungs­ob­jekts aufgrund der Planungs­rech­nung stärker als bei der Unter­neh­mens­wert­ein­schät­zung berück­sich­tigt. Eine Wert­be­rech­nung ist dann sinn­vol­ler­weise anzu­wenden, wenn die künf­tige Unter­neh­mens­ent­wick­lung mit hoher Wahr­schein­lich­keit vom Trend der letzten Jahre deut­lich abweicht.

Fazit: Egal aus welchen Gründen auch immer die Bewer­tung eines Unter­neh­mens erfor­der­lich sein mag: Um Fehl­ein­schät­zungen und Enttäu­schungen zu vermeiden, sollten insbe­son­dere KMU recht­zeitig zu Beginn des Bewer­tungs­pro­zesses ihren Steuer­berater einbinden, der mit der rele­vanten betriebs­wirt­schaft­li­chen und steu­er­li­chen Daten­lage vertraut ist und das Vertrauen des Unter­neh­mens genießt. Je nach Bewer­tungs­an­lass kommt der Einsatz unter­schied­li­cher Methoden infrage. Nicht in jedem Fall muss auf ein umfang­rei­ches, teures Voll­gut­achten zurück­ge­griffen werden. Um eine opti­male Lösung für ein Unter­nehmen zu finden, erweist sich die Koope­ra­tion des Steu­er­be­ra­ters mit einem Bewer­tungs­spe­zia­listen als sinn­voll.

Lite­ra­tur­hin­weise:

Institut für Mittel­stands­for­schung (2012), Unter­neh­mens­nach­folge in Deutsch­land – Aktu­elle Trends, IfM-Mate­ria­lien Nr. 216, Bonn, Juni 2012

Kayser, G.; Freund, W. (2004): Unter­neh­mens­nach­folge in der Hanse­stadt Hamburg. Gutachten im Auftrag der Handels­kammer Hamburg, in: Handels­kammer Hamburg (Hrsg.), Unter­neh­mens­nach­folge in Hamburg, Bonn und Hamburg.

Peem­öller (2012), Praxis­hand­buch der Unter­neh­mens­be­wer­tung, 5. Aufl., Herne 2012

Uni St. Gallen (2006), Was ist ein Fami­li­en­un­ter­nehmen wert?