10. Mai 2017

Schüler- und Studen­ten­be­schäf­ti­gungen

Feri­en­jobs und Neben­be­schäf­ti­gungen sind unter Schü­lern, Studenten und auch Arbeit­ge­bern sehr beliebt. Zum einen können Schüler und Studenten in einen Job „rein­schnup­pern“ und dabei zusätz­lich ihr Taschen­geld aufbes­sern. Zum anderen haben Arbeit­geber in Ange­boten für Schüler und Studenten einen wert­vollen Recrui­tin­g­kanal erschlossen. Zusätz­lich können durch die Beschäf­ti­gung von Schü­lern und Studenten inner­halb eines Feri­en­jobs auch Engpässe wegen der Urlaubs­zeit günstig abge­fe­dert werden.

Dieser Artikel gibt insbe­son­dere unter Berück­sich­ti­gung von Hinweisen der Deut­schen Renten­ver­si­che­rung einen Über­blick über die wich­tigsten Rahmen­be­din­gungen zur Beschäf­ti­gung von Schü­lern und Studenten.

Beschäf­ti­gung von Schü­lern

Schüler einer allge­mein­bil­denden Schule unter­liegen grund­sätz­lich der Kranken-, Pflege- und Renten­ver­si­che­rungs­pflicht. Inner­halb einer gering­fügig entlohnten oder kurz­fris­tigen Beschäf­ti­gung (Minijob) sind Schüler jedoch versi­che­rungs­frei. Sie sind renten­ver­si­che­rungs­pflichtig, es besteht jedoch eine Befrei­ungs­mög­lich­keit. Bei einem Minijob im gewerb­li­chen Bereich führen Arbeit­geber Sozi­al­ab­gaben und Steuern in Höhe von rund 30 % ab. Diese setzen sich insbe­son­dere aus einem Pauschal­bei­trag für die Renten­ver­si­che­rung (15 %), dem Pauschal­bei­trag für die Kran­ken­ver­si­che­rung bei fami­li­en­ver­si­cherten Schü­lern (13 %) und einer Pauschal­steuer (2 %) zusammen.

Schüler, die während der Schul­zeit einer gering­fügig entlohnten Dauer­be­schäf­ti­gung nach­gehen und diese in den Sommer­fe­rien ausweiten und mit einem Verdienst von mehr als 450 Euro monat­lich ausüben, können aber auch in den Ferien weiterhin eine gering­fügig entlohnte Beschäf­ti­gung ausüben. Voraus­set­zung ist dann, dass das regel­mä­ßige monat­liche Arbeits­ent­gelt voraus­schauend im Durch­schnitt einer Jahres­be­trach­tung 450 Euro pro Monat nicht über­steigt. Das Arbeits­ent­gelt darf also nicht mehr als 5.400 Euro im Jahr betragen (12 Monate x 450 Euro).

Kurz­fris­tige Aushilfs­be­schäf­ti­gungen

Aushilfs­be­schäf­ti­gungen von Schü­lern, die ausschließ­lich in den sechs­wö­chigen Sommer­fe­rien erfolgen, sind als kurz­fris­tige Beschäf­ti­gungen in der Kranken-, Pflege- und Renten­ver­si­che­rung versi­che­rungs­frei.

Voraus­set­zung ist, dass sie im Laufe eines Kalen­der­jahres weniger als drei Monate oder 70 Arbeits­tage und nicht berufs­mäßig ausgeübt werden. Die Versi­che­rungs­frei­heit gilt unab­hängig von der Höhe des gezahlten Arbeits­ent­gelts. Werden diese Grenzen über­schritten, dann sind die beschäf­tigten Schüler versi­che­rungs­pflichtig in der Kranken-, Pflege- und Renten­ver­si­che­rung. Dabei ist es ohne Bedeu­tung, ob die Beschäf­ti­gungen beim selben oder bei verschie­denen Arbeit­ge­bern ausgeübt werden.

Werk­stu­denten

Studenten sind kranken- und arbeits­lo­sen­ver­si­che­rungs­frei sowie nicht pfle­ge­ver­si­che­rungs­pflichtig, wenn sie während des Studiums eine mehr als gering­fügige Neben­be­schäf­ti­gung ausüben. Sie gelten dann als „Werk­stu­denten“. Bei Studenten, die neben ihrem Studium gering­fügig entlohnt auf 450-Euro-Basis oder kurz­fristig bis zu 3 Monate bzw. 70 Arbeits­tage im Kalen­der­jahr arbeiten, handelt es sich hingegen um Mini­jobber und nicht um Werk­stu­denten.

Studen­tenjob in den Semes­ter­fe­rien

Während der Semes­ter­fe­rien kann eine Beschäf­ti­gung unab­hängig von der wöchent­li­chen Arbeits­zeit versi­che­rungs­frei in der Kranken- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung sowie nicht versi­che­rungs­pflichtig in der Pfle­ge­ver­si­che­rung ausgeübt werden.

Für Beschäf­ti­gungen, die über die Semes­ter­fe­rien hinaus andauern, gilt nur dann durch­gängig die Werk­stu­den­ten­re­ge­lung, wenn zu den Vorle­sungs­zeiten der Beschäf­ti­gungs­um­fang wieder an die 20- Stunden-Grenze ange­passt wird.

In der Renten­ver­si­che­rung gelten für beschäf­tigte Studenten grund­sätz­lich keine Sonder­re­ge­lungen.

Bei Fragen spre­chen Sie uns gerne an.