Kalte Progression beschreibt den Effekt, dass mit einer Bruttogehaltserhöhung z.B. in Höhe der allgemeinen Inflationsrate eine prozentual geringere Nettogehaltserhöhung einhergeht. Der Gehaltsempfänger hat letztlich real weniger Geld zur Verfügung. Dies hängt damit zusammen, dass bei steigenden Einkommen auch steigende Steuersätze gelten. Somit erhöht sich bei einer Gehaltserhöhung der dafür fällige Steuersatz, wodurch das Gehalt prozentual netto geringer steigt als brutto. Dieser Effekt wirkt sich bei Gering- bis Mittelverdienern sogar stärker aus als bei Spitzenverdienern.
Für dieses Beispiel wird hier das Steuerjahr 2015 zugrunde gelegt: Sie stehen gerade in Gehaltsverhandlungen und möchten zumindest einen Ausgleich der Inflationsrate von 2% erzielen. Ihr derzeitiges Bruttoeinkommen beträgt 3.000 Euro. Eine Gehaltserhöhung um 2% würde zu einem Brutto von 3.060 Euro führen. Die abzuführenden Steuern inklusive Solidaritätzzuschlag und Kirchensteuer (z.B. 8% in Baden-Würtemberg) steigen dann von 521,04 Euro auf 539,58 Euro. Das heißt, die Steuern steigen um rund 3,56%, während die Sozialabgaben genau wie das Bruttogehalt um 2% steigen. Das Nettogehalt steigt demanch aufgrund der höheren Steuerlast nur um 1,57%. Der Effekt der kalten Progression zeigt sich also auch hier. Bei einer Inflationsrate von 2% haben Sie mit einer Erhöhung des Nettogehalts um nur 1,57% real weniger Geld in der Tasche. Die Auswirkungen der kalten Progression sollten Sie also für anstehende Gehaltsverhandlungen berücksichtigen und darauf achten, dass möglichst Ihr Nettogehalt die Inflation ausgleicht.
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